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Wohngebiet Pütnitz

Bebauungsplan Nr. 100 "Wohnbebauung nördlich der Pütnitzer Straße"

Die Stadt Ribnitz-Damgarten bietet interessierten Bauwilligen das letzte noch freie Baugrundstück - Pütnitzer Straße 13 b - im Ortsteil Pütnitz in 18311 Ribnitz-Damgarten zur Bebauung an. Es ist ortsüblich erschlossen und hat eine bereits vermessene Größe von 648 m². Zusätzlich erwerben Sie ein viertel Anteil an dem 86 m² großen dazugehörigen Privatweg. Es befindet sich im B-Plangebiet Nr. 100 und ist nach deren Festsetzungen mit einem Bungalow (Walmdach mit einer Dachneigung zwischen 20-25°) sofort bebaubar.

Das Grundstück wird zum käuflichen Erwerb angeboten. Alternativ bietet die Stadt aber auch den Abschluss eines Erbbaurechtes an.

Hier ein kurzer Auszug zu den Inhalten einer möglichen Erbbaurechtsgestaltung:

  • Laufzeit 99 Jahre ab Beurkundung
  • Entschädigung beim Heimfall oder Zeitablauf
  • Erbbauzins gekoppelt an den Verbraucherpreisindex (Anpassung bei mind. 10%-iger Veränderung, nach oben oder unten)

Es besteht eine Bauverpflichtung für ein Wohngebäude. Das Gebäude ist innerhalb von zwei Jahren nach Beurkundung zu errichten und in Nutzung zu nehmen.

Die Frist zur Beurkundung des Grundstückskaufvertrages bzw. des Erbbaurechtsvertrages beträgt sechs Monate nach Veräußerungs- / Vergabebeschlussfassung der Stadtvertretersitzung.

Die Veräußerung / Vergabe per Erbbaurecht erfolgt ausschließlich an natürliche Personen. Die Veräußerung / die Vergabe per Erbbaurecht erfolgt an die Bewerber bzw. die Beteiligten der Ausschreibung, eine zusätzliche Aufnahme weiterer Erwerber nach Zuschlagserteilung des Baugrundstückes ist ausgeschlossen.

 

Gebotsabgabe:

Das Mindestgebot für den Kaufpreis beträgt 140,00 €/m² bzw. für den Abschluss eines Erbbaurechtes 5,60 €/m² und Jahr.

Interessenten reichen ihr Gebot (Erwerbsantrag - siehe unten) bitte schriftlich im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bitte nicht öffnen! Angebot zur Ausschreibung - Pütnitz" an die Stadt Ribnitz-Damgarten, SG Liegenschaften, Am Markt 1, 18311 Ribnitz-Damgarten ein. Eine Auswertung aller eingegangenen Angebote erfolgt wöchentlich jeweils freitags um 12:00 Uhr. Bei mehreren Geboten erhält das höchste Gebot den Zuschlag. Sofern auf ein Grundstück mehrere betragsmäßig identische Gebote entfallen, entscheidet das Los. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Stadt ist nicht verpflichtet, im Wege dieser Ausschreibung einen Zuschlag zu erteilen.

gez. Thomas Huth, Bürgermeister

Dateien:

Ansprechpartner

Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften

Anett Schütt
Am Markt 1 | 18311 Ribnitz-Damgarten
Tel. 03821 8934-240
E-Mail:
a.schuett@ribnitz-damgarten.de